Stornierungsbedingungen

Der Vermieter kann im Falle höherer Gewalt auf Seiten des Vermieters kostenfrei auflösen. Dazu gehört auch die Situation, wenn die Gesetze und Vorschriften der niederländischen Regierung es Mietern unmöglich machen, in der Mietsache zu bleiben (z. B. ein Übernachtungsverbot während der Corona-Zeit).

Eine Stornierung durch den Mieter ist bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei. Zwischen 30 und 14 Tagen erhält der Mieter 50 % der Miete zurück, danach bleibt die volle Miete geschuldet. Findet der Vermieter für den Zeitraum einen Nachmieter, kann eine Abrechnung erfolgen. Es wird empfohlen, dass der Mieter eine Reiserücktrittsversicherung bei seinem eigenen Versicherer abschließt.

Dies gilt auch, wenn der Mieter aufgrund persönlicher Umstände oder sonstiger höherer Gewalt an der Nutzung der Mietsache gehindert ist. Einzige Ausnahme bilden Reisebeschränkungen aufgrund behördlicher Gesetze und Verordnungen, aufgrund derer der Mieter nicht zumutbar zum Mietobjekt reisen kann. Bei einer Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Mietbeginn erhält der Mieter 50 % der Miete zurück oder muss die 2. Rate nicht mehr zahlen. NB. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Stornierung geltenden Gesetze und Vorschriften. Es wird empfohlen, dass der Mieter eine Reiserücktrittsversicherung bei seinem eigenen Versicherer abschließt.

Im Falle einer Auflösung durch den Vermieter oder Mieter wird stets in Absprache geprüft, ob der Mietzeitraum auf einen anderen Zeitpunkt umgebucht werden kann. Preisdifferenzen werden dann ausgeglichen. Allerdings hat der Mieter hierauf keinen automatischen Anspruch.